Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Krogan Sports UG (haftungsbeschränkt)
Krogan Sports UG (haftungsbeschränkt)
Albert-Ueberle-Straße 6
69120 Heidelberg
Geschäftsführer: Dr. Thilo Gans, Matthias Kröninger
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 758100
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Fußballcamps, Fördertrainings, Trainingsblöcken, Einzel- und Gruppentrainings sowie sonstigen sportlichen Veranstaltungen der Krogan Sports UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Fußballschule“ genannt.
Vertragspartner ist der Teilnehmer bzw. bei minderjährigen Teilnehmern dessen gesetzlicher Vertreter, nachfolgend „Kunde“ genannt.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fußballschule stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Veranstaltungen auf der Website, in Flyern, E-Mails oder sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular, per E-Mail oder auf anderem von der Fußballschule vorgesehenem Weg. Mit Absenden der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
Der Vertrag kommt erst durch eine Anmeldebestätigung der Fußballschule per E-Mail oder in sonstiger Textform zustande.
Bei minderjährigen Teilnehmern darf die Anmeldung nur durch einen gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere zu Kontaktdaten, Alter des Teilnehmers, gesundheitlichen Einschränkungen und sonstigen für die Teilnahme relevanten Umständen.
§ 3 Teilnahmegebühr und Zahlung
Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Anmeldung. Der konkrete Preis wird dem Kunden vor Abschluss der Buchung angezeigt oder in der Anmeldebestätigung mitgeteilt.
Die Teilnahmegebühr ist, sofern nicht anders angegeben, nach Zugang der Anmeldebestätigung fällig. Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung oder Rechnung.
Sofern Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart wird, ist der Kunde verpflichtet, korrekte Bankdaten anzugeben und für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Kommt es zu einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift, kann die Fußballschule die ihr hierdurch entstandenen Bankgebühren und angemessenen Bearbeitungskosten ersetzt verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Eine Teilnahme kann von der rechtzeitigen Zahlung der Teilnahmegebühr abhängig gemacht werden.
§ 4 Leistungen und Kursumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Veranstaltung.
Bei Trainingsblöcken umfasst der Vertrag die in der Beschreibung angegebene Anzahl an Trainingseinheiten zu den dort genannten Terminen.
Die Konzeption und fachliche Gesamtverantwortung liegt bei qualifizierten Trainern. Die Fußballschule ist berechtigt, Einheiten durch geeignete Trainer, Co-Trainer oder Übungsleiter durchführen zu lassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer besteht nicht.
Die Fußballschule ist berechtigt, nach Vertragsschluss Änderungen im Ablauf, Trainingsinhalt, Trainerteam oder Programm vorzunehmen, sofern diese Änderungen nicht erheblich sind, den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht beeinträchtigen und dem Teilnehmer zumutbar sind. Die Fußballschule wird den Kunden über wesentliche Änderungen informieren.
§ 5 Gesundheitliche Voraussetzungen, Krankheit und Unfall
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer gesundheitlich geeignet, sportlich belastbar und frei von ansteckenden Krankheiten ist, die andere Teilnehmer oder Trainer gefährden könnten.
Gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Asthma, Verletzungen, Medikamenteneinnahmen oder sonstige relevante Besonderheiten sind der Fußballschule spätestens vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
Mit der Anmeldung erklärt der Kunde, dass der Teilnehmer aus gesundheitlicher Sicht an der gebuchten Veranstaltung teilnehmen kann.
Bei kleineren Verletzungen, etwa Schürfwunden, Insektenstichen oder leichten Prellungen, dürfen die Betreuer im Rahmen üblicher Erste-Hilfe-Maßnahmen Hilfe leisten. Eine darüber hinausgehende medizinische Behandlung erfolgt nicht.
Medikamente werden durch die Fußballschule nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache und auf Grundlage eindeutiger schriftlicher Angaben der Erziehungsberechtigten verabreicht.
Bei ernsthaften Verletzungen oder gesundheitlichen Problemen ist die Fußballschule berechtigt, medizinische Hilfe zu veranlassen und die Erziehungsberechtigten bzw. angegebenen Notfallkontakte zu informieren.
§ 6 Pflichten der Teilnehmer und Erziehungsberechtigten
Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Trainer, Betreuer und sonstigen Verantwortlichen Folge zu leisten.
Die Erziehungsberechtigten haben den Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung darauf hinzuweisen, dass den Anordnungen der Verantwortlichen Folge zu leisten ist und dass ein respektvoller Umgang mit anderen Teilnehmern, Trainern und Dritten erwartet wird.
Bei wiederholtem Fehlverhalten, grob unsportlichem Verhalten, Gewalt, Beleidigungen, Mobbing, mutwilliger Sachbeschädigung oder sonstigen erheblichen Störungen kann die Fußballschule den Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen.
Bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten ist ein Ausschluss auch ohne vorherige Abmahnung möglich.
Im Falle eines berechtigten Ausschlusses bleibt der Anspruch der Fußballschule auf die Teilnahmegebühr bestehen; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
§ 7 Versicherung, Wertsachen und persönliche Gegenstände
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers bzw. seiner Erziehungsberechtigten.
Der Kunde ist für eine ausreichende Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des Teilnehmers verantwortlich. Dies gilt auch für den Weg zum und vom Veranstaltungsort.
Für von Teilnehmern verursachte Schäden haften der Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertreter nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Wertsachen, Bargeld, Mobiltelefonen, Uhren, Schmuck, Kameras oder sonstigen elektronischen Geräten, übernimmt die Fußballschule keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Fußballschule, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht.
Die Mitnahme von Wertsachen erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 8 Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann vor Beginn der Veranstaltung durch Erklärung in Textform, insbesondere per E-Mail, vom Vertrag zurücktreten.
Sofern in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung keine abweichenden Stornierungsbedingungen genannt sind, gelten folgende Stornopauschalen:
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei.
Ab 7 Tage bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
Bei Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.
Als Veranstaltungsbeginn gilt die genaue Startzeit des ersten Veranstaltungstages bzw. der ersten Trainingseinheit.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Fußballschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Im Krankheits- oder Verletzungsfall kann die Fußballschule gegen Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests auf Stornogebühren verzichten. Das Attest ist der Fußballschule spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Rücktritt in Kopie per E-Mail zu übersenden.
Bei laufenden Trainingsblöcken, besteht für einzelne versäumte Termine aus persönlichen Gründen des Teilnehmers, etwa Krankheit, Urlaub, schulische Veranstaltungen oder sonstige Verhinderung, kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung, sofern die Fußballschule den Termin ordnungsgemäß angeboten hat.
Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers kann nach vorheriger Zustimmung der Fußballschule möglich sein. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 9 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitveranstaltungen
Bei den Veranstaltungen der Fußballschule handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, soweit die Veranstaltung zu einem konkreten Termin oder innerhalb eines konkret bestimmten Zeitraums stattfindet.
Die vertraglich eingeräumten Rücktritts- und Stornierungsmöglichkeiten nach § 8 bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Absage, Ausfall und Änderungen durch die Fußballschule
Die Fußballschule ist berechtigt, einzelne Termine oder ganze Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Wichtige Gründe sind insbesondere Unbespielbarkeit des Platzes, Unwetter, behördliche Anordnungen, Krankheit eines Trainers ohne Ersatzmöglichkeit, Sicherheitsrisiken, höhere Gewalt oder eine zu geringe Teilnehmerzahl.
Die Fußballschule kann eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn absagen.
Wird eine gesamte Veranstaltung vor Beginn abgesagt, erhält der Kunde die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig zurück.
Fällt ein einzelner Termin innerhalb eines gebuchten Trainingsblocks aus Gründen aus, die die Fußballschule zu vertreten hat oder aus organisatorischen Gründen absagt, bietet die Fußballschule nach Möglichkeit einen Ersatztermin an.
Nimmt der Kunde den angebotenen Ersatztermin an, entfällt ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Kommt kein Ersatztermin zustande oder nimmt der Kunde den Ersatztermin nicht an, wird der rechnerische Anteil des ausgefallenen Termins erstattet. Der Erstattungsbetrag entspricht dem Gesamtpreis geteilt durch die Anzahl der gebuchten Termine.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur, wenn der Ausfall auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fußballschule beruht.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Durchführung einer Veranstaltung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die Fußballschule, die Veranstaltung abzusagen, zu unterbrechen, zu verlegen oder die Leistungspflichten für die Dauer der Störung auszusetzen.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere extreme Wetterereignisse, Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Epidemien, Pandemien, Streiks, Krieg, Terror, Ausfall oder Sperrung von Sportanlagen sowie sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fußballschule liegen.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 12 Foto- und Videoaufnahmen
Während Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden, insbesondere zur internen Dokumentation, Qualitätssicherung oder Darstellung der Veranstaltung.
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, etwa auf der Website, in sozialen Medien, in Printmedien oder zu sonstigen Marketingzwecken, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung.
Die Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Fußballschule.
§ 13 Haftung
Die Fußballschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Fußballschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die Fußballschule unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fußballschule nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Soweit die Haftung der Fußballschule ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Trainer, Betreuer und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz
Die Fußballschule verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten betroffener Personen und zu Kontaktmöglichkeiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Fußballschule.
§ 15 Streitbeilegung
Die Fußballschule ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Heidelberg.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Heidelberg.
Die Fußballschule bleibt berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
